Wie bei allen Gesetzen die Millionen von Menschen betreffen gibt es auch bei den aktuellen Corona-Gesetzen kleine Gruppen von Menschen, die auf Arten betroffen sind die nicht weit diskutiert werden.
Ich habe in meinem Umfeld eine Kubanerin, die in Kuba doppelt geimpft wurde, allerdings mit dem dortigen Impfstoff. Der Nachweis darüber wird (soweit ich weiß) hier nicht anerkannt - wenn ich es richtig verstanden habe, weil der kubanische Impfstoff hier nicht zugelassen ist. Sie müsste also eigentlich als „ungeimpft“ gelten und könnte so - trotz Impfung - nicht am öffentlichen Leben teilnehmen.
Auf der anderen Seite macht es für sie auch keinen Sinn, sich mit den hier zugelassenen Impfstoffen impfen zu lassen und sich so quasi die dritte und vierte Dosis abzuholen.
Daher meine Frage: Weiß jemand von den Hörer:innen ob sich an der Lage was die Anerkennung von Impfzertifikaten aus dem Nicht-EU-Ausland (ggf auch mit hier nicht zugelassenen Impfstoffen) etwas geändert hat, bzw wie diese Menschen im Bezug auf die 2G/3G-Regeln rechtlich betrachtet werden?
Weil es dazu (Kombination 2x kubanischer Impfstoff + 2x mRNA) keine Studien oder andere Erfahrung im großen Maßstab gibt von denen ich wüsste.
Auch wenn ich (eben aufgrund der vielen Erfahrung) den Impstoffen die hier verimpft werden voll vertraue - auch was Boosterung angeht, wäre ich bei dieser Kombination vorsichtiger.
Aber vielleicht gibt es dazu auch medizinische Richtlinien, die jemand von den Hörer:innen kennt.