Wohneigentum

Dieser Teil ist tatsächlich schwach.
Ich stelle die These auf, dass der überwiegende Teil der Vermieter mit 1, 2 oder auch vielleicht 5 Wohnungen dies zur Altersvorsorge machen und am meisten Interesse an zuverlässigen langfristigen Mietverhältnissen mit wenig Wechsel haben, denn Wechseln macht Mühe und kostet Geld.
Die Unterstellung, „die“ Vermieter seien an knappem Wohnraum interessiert, mag vielleicht für einige Grossgesellschaften gelten aber nicht Mittelständler oder kleine Unternehmen.
(gel. Mod) wie kommen Ulf oder Philipp auf die Idee, dass privat genutzte EFH oder ETW abgeschrieben werden können? Abschreiben kann man nur Sachen, mit denen Einkommen erzielen will, egal ob es klappt oder nicht. Und die verantwortliche Ministerin bestätigt es auch noch. Ich würde mir ein Richtigstellung wünschen.
Andreas

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Das Versprechen war doch eher, dass die Reform aufkommensneutral sein soll, nicht dass die Steuer für alle gleich bleibt. Dann könnte man sie ja gleich sein lassen

Nichts zu ändern wäre den Bundesländern auch lieber gewesen, aber das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass die Grundsteuer auf einem Einheitswert von 1964 bzw 1935 beruhte und neuere Häuser auf diesen Wert zurückgerechnet wurden.
Geringe Verschiebungen werden sich auch nicht vermeiden lassen.

Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt.
https://www.grundsteuer.bayern.de/

Baden-Württemberg berücksichtigt zwar den Bodenrichtwert. Die Kommunen sollen das aber über einen Hebesatz ausgleichen.

Ich würde diesen Thread dann mal schließen, wenn das Thema ausdiskutiert ist.

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