Okay, wenn es dieses Missverhältnis wirklich gibt, stimme ich dir absolut zu, dass das geändert werden müsste. Das Problem ist natürlich, dass man dazu erst mal eine wissenschaftliche Untersuchung bräuchte und die Strafjustiz leider nicht sehr kooperativ ist, hier Daten für wissenschaftliche Zwecke zu teilen.
Das wäre durchaus ein Thema für eine juristische Dissertation, also hier mal gezielt zu schauen, so weit öffentliche Urteile vorliegen, ob es hier einen Unterschied gibt und wie der sich historisch entwickelt hat. Ich kann mir gut vorstellen, dass gerade in der Anfangszeit des Automobilverkehrs die Bestrafung von Autofahrern eher härter war als von anderen Verkehrsteilnehmern, sich das dann aber im Rahmen des „deutschen Wirtschaftswunders“ und der besonderen Stellung der Automobilindustrie umgekehrt hat.
Letztlich kann es viele Gründe für eine „niedrigere Bestrafung“ von Verkehrsfahrlässigkeiten gegenüber anderen Fahrlässigkeiten geben. Zum einen die von dir genannte wirtschaftlich-politische Ebene, aber auch die bloße subjektive Ebene: Jeder Richter ist vermutlich auch selbst Autofahrer und weiß, wie schnell sich da ein potenziell tödlicher Unfall ereignen kann, während bei anderen Fahrlässigkeiten häufig keine so enge Vertrautheit besteht und intuitiv gedacht wird: „Daran hätte man doch denken müssen!“.
Egal, wie es begründet ist, wenn es tatsächlich ein nachweisbarer Effekt ist, müsste man hier natürlich nachbessern. Faktisch sollten tödliche Fahrlässigkeiten im Straßenverkehr natürlich nicht besser gestellt werden als tödliche Fahrlässigkeiten in anderen Bereichen.