LdN 388: Wortwahl

Es ist das zweite Mal innerhalb kurzer Zeit, dass das hier im Forum passiert. Und wir haben es hier mit politisch interessierten und informierten Leuten zu tun. Diese Vorfälle geben Hinweise, wie der Eindruck und die Wahrnehmung ihres Umfeldes zu diesem Thema ist und dass dieses Umfeld das auch in Gesprächen so, offensichtlich unwidersprochen, weitergibt.
Lauterbach hat viel in den Talkshows gesagt, aber das war nicht wertvoller, als das, was ein Precht von sich gibt, da er eben nur ein einfacher Abgeordneter ohne Parteirückhalt war.
Google liefert mir keinen Hinweis, dass es von Lauterbach diese Aussage gegeben hätte.
Und wenn man schaut, welche Reaktionen es bei einem Lehrer gab, welche hätte es wohl bei einem Politiker gegeben.
@HaBaWu offensichtlich täuscht dich da deine Erinnerung.

Zum Thema Wortwahl hinterfragen möchte ich darauf hinweisen, dass „die neuen Bundesländer“ auch eine Form des otherings ist. Die östlichen Bundesländer gehören seit 30 Jahren dazu und sind nicht mehr „Die Neuen“.
So wurde es mir jedenfalls von jemandem der in der DDR aufgewachsen ist klar gemacht und nun sehe ich es auch so.

Zu einem sehr frühen Zeitpunkt gab es in manchen Kreisen zumindest diese Hoffnung. Was du in Bezug auf Lauterbach meinst sind vielleicht seine Äußerungen hinsichtlich einer Impf-Studie aus Israel (s.u.).
Denke zu diesem Zeitpunkt war diese Hoffnung auch durchaus fair. Vielleicht stimmte sie sogar in Bezug auf die allererste Corona-Variante.

Manche Leute sprechen auch immer noch vom „Neuen Testament“… :wink:

Aus deiner Quelle:

„Anders als beim „Ungeimpft“-Stern ist die Rechtsprechung der Strafgerichte im Hinblick auf die Parole „Impfung macht frei“ eindeutig. Insbesondere wenn die Parole in einer Bildkomposition mit dem Eingangstor eines Konzentrationslagers verwendet wird, erfüllt sie – so hat es beispielsweise das Bayerische Oberste Landesgericht im August 2022 entschieden – den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 des Strafgesetzbuches.“

Es kommt wohl auf den Kontext an.

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Bei der Rechtsprechung, also der Frage, ob Gerichte in dem Satz eine Volksverhetzung sehen, war der Kontext ausschlaggeben. Für mich ist allerdings nicht nachvollziehbar, wie haargenau derselbe Spruch im einen Kontext einen Bezug zum Nationalsozialismus haben kann und in einem anderen überhaupt nicht.

Was ja auch ein gutes Beispiel dafür ist, dass eine solche Abgrenzung nicht zu Jahrhunderten voller Konflikten führt.

@Flixbus
Ja, ich erinnere mich an diese antisemitischen Auswüchse - ebenso wie alle asiatisch wirkenden Menschen verdächtigt wurden… Ebenso wie jetzt Migranten als übermächtiger Problemfall herhalten müssen und ihre angebliche Belastung zu immer neuen erschreckenden Vertreibungsideen bei angeblich demokratischen Mendchen führen.
Aber ich sehe nicht ein, dass 2 Worte " macht frei" grundsätzlich tabu sein sollen. Es kommt auf den Kontext an. Wenn „impfen macht frei“ oder
„melden macht frei“ von böswilligen Menschen in Zussmnenhang mit Konzentrationslagern gebracht wird, und damit der ursprüngliche Sinn verdreht wird, dann ist es eine womöglich strafbare Verzerrung. Es muss eben eindeutig sein, was gemeint ist. Ansonsten können 2 Worte nicht grundsätzlich verwerflich sein.

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Lauterbach war deutlich glaubwürdiger als Spahn damals und heute mit seinem Schwachsinnsuntersuchungsausschuss. Außerdem schon immer (nerviger) Gesundheitsexperte in allen Talkshows. Außerdem passt der Satz doch überhaupt nicht zu den Querdenkern, der passt zu den Optimist.innen, die große Hoffnung auf das Impfen gesetzt haben.

Das ist das Problem. Dass es gar nicht darum geht, ob er passt, sondern was man damit ausdrücken möchte.
Und natürlich passt es einer Gruppe, die sich als politisch verfolgt hinstellen möchte, mit so einem Ausdruck Parallelen zum dritten Reich herzustellen.

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