Kommt drauf an, welche „Problemfälle“ du meinst. Manches lässt sich tatsächlich einfach abschaffen. Der Gesetzgeber könnte zum Beispiel sehr wohl die Entscheidung fällen, dass „Armut“ oder „psychische Notlage“ als nachweisbares Motiv für Diebstahl zur Freistellung von strafrechtlichen Konsequenzen führt und stattdessen soziale Interventionen angeordnet werden (z.B. die Zuordnung eines Sozialarbeiters). Selbst wenn die betroffene Person immer wieder stiehlt wäre das weiter die richtige Lösung und ich sehe keinen Grund, warum eine geringe Zahl solcher Fälle den sozialen Frieden gefährden würde.
Sicher ist es unmöglich, dass unter 84 Millionen Menschen keinerlei individuellen Tragödien stattfinden, die dazu führen dass wir mal in der U-Bahn eine verstörende Begegnung haben. Insofern klar: jenseits einer Utopie wird es immer mindestens eine Kleine Zahl an „Problemfällen“ geben.
Das steht aber nicht im Widerspruch zu den hier vorgeschlagenen Lösungsansätzen. Denn eine solidarische Gesellschaft muss auch damit umgehen können, dass es in ihr Menschen gibt, die sich nicht „normal“ verhalten. Toleranz, Großzügigkeit, Vergebung und Solidarität sollte man selbst Menschen gegenüber ausüben, die schuldhaft gegen Regeln verstoßen – bei „unschuldigen Verstößen“, also aus Armut oder Krankheit heraus, gilt das doppelt.
Du baust hier gesellschaftliche Notlagen auf, die so überhaupt nicht existieren. Erstmal sind z.B. die meisten Obdachlosen gesellschaftlich völlig unauffällig und um eine gesetzeskonforme Existenz durchaus bemüht. Das sollte man hier auch vielleicht mal erwähnen. Wir haben auch keine allgemeine Krise der armutsbedingten Kriminalität oder des psychologisch bedingten Fehlverhaltens.
Ich würde dir widersprechen. Jeder Supermarkt hat die Möglichkeit, bekannten Ladendieben Hausverbot zu erteilen und das auch durchzusetzen. Dafür braucht es keine „Selbstjustiz“ und kein Strafverfahren.