Amtsangemessene Allimentation

Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten der PKV und führt somit nur dazu, dass der Beitragssatz zur PKV sinkt (es muss also nur ein Teil versichert werden, z.B. nur 50% wenn 50% Beihilfe). Ein Angestellter kann sich genauso versichern, wenn er genug verdient und kein Pflichtversicherter der GKV mehr ist und hat auch Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss.

1 „Gefällt mir“

Sorry, aber das ist schlichtweg falsch. Beim Anstandsgebot geht es meines Wissens ausschließlich um das Grundgehalt und nicht um Zulagen, wie etwa für Kinder. Das wäre ja komplett absurd. Wie schon geschrieben, gibt es in Hessen für das dritte und jedes weitere Kind 730€ pro Monat Zulage. Mit 10 Kindern liegt man dann als Beamter im mittleren Dienst auf dem Niveau eines kinderlosen Staatssekretärs (B9).

So ist es korrekt.
Wird das Bürgergeld erhöht, muss der Abstand angepasst werden. Werden kinderbezogene Leistungen von Bürgergeldempfängern erhöht, führt auch das zu einem Anpassungsbedarf (in Hessen über die Kinderzulage). Ich verstehe nicht, was daran nicht absolut nachvollziehbar sein sollte.

Das „Problem“, was immer wieder zu einer Verletzung des Abstandsgebote führen kann, sind fixe Erhöhungen (z.B. 200€ für alle pro Monat), da der relative Abstand zwischen den Besoldungsgruppen, anders als bei prozentualen Erhöhungen, abnimmt.

1 „Gefällt mir“

Hallo Hanshans,
deine Annahme, dass man kurz vor der Pensionierung noch mal hochbefördert wird zwecks besserer Pension, ist in Bayern nicht zutreffend. Ich habe eine Position übernommen, bei der ich von der Aufgabe her hätte hochgestuft werden müssen, aber da ich da schon nur noch wenige Jahre bis zur Pension hatte, bekam ich einen freundlichen Brief, dass eine Höherstufung leider nicht mehr möglich wäre - machen Sie den Job ohne mehr Geld. Hab ich gemacht.

Schön, dass ihr so viele Gesichtspunkte mit in die Diskussion einbringt. Das sieht man in Foren selten und schafft eine wirklich besondere Atmosphäre. Ich kann jetzt natürlich nicht Alles aufgreifen, möchte aber nochmal das Augenmerk darauf legen, dass ein vermeintliches Problem das bewusste Ignorieren der Entscheidungen des BVerfG durch die Dienstherren sind, was auch mir, aus rechtsstaatlichen Prinzipien, Bauchschmerzen bereitet.

Wie die Verfassung bei diesem Thema verletzt wird, erörtert Dr. Torsten Schwan, bei einem Austausch mit Herrn Saathoff, dem parlamentarischen Staatssekretär des BMI. Dies geschah in einer Ergänzung zu Fragen bei abgeordnetenwatch.de :

Referentenentwurf-des-BMI-zu-BBVAngG-Stand-v.-16.01.2023-1.pdf (berliner-besoldung.de)

Das gesellschaftliche und finanzielle Problem, allen voraus der Länder, sehe ich hier aber auch. Das Vermitteln der Besoldungshöhe, wie sie mit dem aktuellen System sein müsste, wäre schwierig. Hier spricht man schon unzweifelhaft von hohem Sold. Um beispielsweise die Lehrer oder Richter, welche hier bereits mehrfach angesprochen worden, aufzugreifen und das ganze aber auch akademisch und beruflich einzuordnen, sollte man sich bewusst machen, dass wohl hier ähnlich lang andauernde Ausbildungen und hohe Abschlüsse vorhanden sind (2. Staatsexamen), wie die eines Arztes. Ebenfalls lässt sich die Verantwortung, welche diese Berufe mit sich bringen, in der Gesellschaft wohl ähnlich stark gewichten. Nur leider sind sie beide, meiner Meinung nach, nicht so hoch angesehen und werden entsprechend anders gesellschaftlich beurteilt, wenn es um das Thema Geld geht, als ein Arzt, der ja „natürlich gut verdienen muss“.

Ich möchte aber auch zum Ausdruck bringen, dass schlussendlich das BVerfG entscheidet bzw. entschieden hat und ich mir vielleicht auch mehr Handlungsdruck auf die Gesetzgeber wünschen würde. Denn das Nicht-Handeln oder auch unzureichende Handeln schafft die Unzufriedenheit der Staatsvertreter mit dem Staat, was für unseren Rechtsstaat nicht zuträglich ist.

1 „Gefällt mir“

Du hast doch nur anders formuliert, das Ergebnis ist identisch.

Man behauptet, durch den Abstand, nicht Anstand, zur Grundsicherung, müsse man nun bis zur B-Besoldung hoch, alles erhöhen, damit diese mMn völlig aus der Zeit gefallenen Gebote gewahrt bleiben.

Gut, kann man so sehen: Wird aber nicht passieren, da die resultierenden Summen einfach absurd sind, siehe Rechnung im vorgenannten Forum.

Ja stimmt, aber da wird erwartet, dass man 24/7 erreichbar ist. Normaler Arbeitstag von 8 bis 1 Uhr nachts. Wenn wir mal mit diesen Kanzleien zusammen arbeiten, die schreiben auch mal um halb 4 nachts noch emails, wenn mal mehr los ist. Das muss man wirklich wollen. Bei 4K Netto ist der Stundenlohn für einen Richter da besser, zumal von den 140k die Hälfte direkt weg ist, weil der Staat die Taschen sehr weit aufhält.

Die Systematik, wie bei Beamten vergütet und befördert wird, wimmelt einfach nur so von Fehlanreizen. Leistung bringt recht wenig, man bekommt mehr wenn man länger da ist. Und wenn man mit 50 kein Bock mehr hat, kann man die Füße hochlegen und keiner kann was dagegen machen + das zerstört noch die Arbeitsmoral von jüngeren Kollegen, die das doppelte schaffen, aber die Hälfte verdienen. Ich sage NICHT, dass das alle so machen, aber jeder kennt die Anecdotal Evidence von solchen Fällen. Insgesamt also eher ein Leistungsfeindliches System.

2 „Gefällt mir“

Ja, das Anreizsystem ist eine Katastrophe.
Das betrifft jedoch nicht nur Beamte, sondern Angestellte im öffentlichen Dienst genauso.

3 „Gefällt mir“